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Rauchmelderpflicht

Die Zahl von ca. 500 Toten bei Bränden in Deutschland ist erschreckend und zugleich alarmierend.

Seit Jahren fordern Landesfeuerwehrverbände, Berufsfeuerwehren ebenso der Fachverband Elektro- und Informationstechnik landesweit eine entsprechende Änderung der Bauvorschriften zur Vermeidung von Rauchtoten.

Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, hat jetzt bereits das fünfte Bundesland eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.

2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten in weniger als zwei Jahren die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen.

Damit ist den genannten Bundesländern eine verbindliche Regelung im Baurecht in Kraft getreten. Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14675 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.

Übersicht der Länder mit
einer Rauchmelderpflicht (Stand Juli 2005)

 karte_rauchmelderpflicht1.gif

Die rot gekennzeichneten Bundesländer haben
eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern.





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